Wie

  • Wie wird die Schweigepflicht mit dem Kassenantrag vereinbart?

    Der Antrag an die Krankenkasse enthält auch einen Bericht mit Angaben zu den Beschwerden und der Krankengeschichte des Patienten. Damit die Krankenkasse jedoch diese Informationen nicht erhält, sind in diesem Bericht weder Ihr Name noch Ihre Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Dieser anonymisierte Bericht wird vielmehr in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung Ihres Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt.